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Kreisstadt ArtikelAls Kreisstadt wird umgangssprachlich der Hauptort eines Landkreises genannt. Es finden sich dort meist das Landratsamt und andere zentrale Einrichtungen des Landkreises. Offizielle Nennung ist in der Regel "Sitz der Kreisverwaltung".
Eine "Kreisstadt" muss nicht unbedingt das Stadtrecht haben. Vor der Kreisreform gab es vor allem in Bayern "Kreisstädte", die keine "Städte" in dem eigentlichen Wortsinn waren, zu dem Beispiel Wegscheid, Roding, Illertissen. Diese Kreissitze waren allenfalls Marktgemeinden. Die heutigen 323 Kreissitze in Deutschland tragen jedoch nahezu alle die Nennung "Stadt". Lediglich Garmisch-Partenkirchen hat kein Stadtrecht, sondern ist ca. Marktgemeinde.
Einige der Landkreise in Deutschland haben keine Kreisstadt in dem eigentlichen Sinne. Ihre zentralen Einrichtungen sind entweder auf mehrere Orte in dem Kreis verteilt oder befinden sich in einer benachbarten kreisfreien Stadt (Stadtkreis).
Bsp.: Landkreis Karlsruhe: Das Landratsamt befindet sich in dem Stadtkreis Karlsruhe.
Vom Begriff Kreisstadt ist der besondere Rechtsbegriff Große Kreisstadt zu unterscheiden. Eine Große Kreisstadt muss nicht automatisch Kreisstadt sein.
Bsp.: Große Kreisstadt Backnang in dem Rems-Murr-Kreis: Kreisstadt des Rems-Murr-Kreises ist jedoch Waiblingen.
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